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Ambulant und Ausserklinisch

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    Verordnung (5 Antworten)

  • Profilbild Heiner Vogel sagte 1 Jahr und 11 Monaten zuvor:

    Hallo @
    eine von der DAK genehmigte ärztliche Verordnung,wurde mit einem Handstreich widerrufen.
    Soweit sind wir schon,dass Krankenkassen über Wohl und Anstand selbstherrlich handeln.
    Es handelt sich um eine Patientin,die gestürzt war und sich die Mittelhandknochen brach.Die 96 jährige
    kann sich ohne Halt nicht bewegen und bekommt auf Grund ihres Gipses die Tabletten nicht aus dem Blister.
    Wir machen morgens kl/gr.Toilette-bekommt auch keine Pflegestufe zuerkannt.
    Also,ich habe das in meiner fast 20 jährigen ambulanten Zeit noch nicht erlebt,dass eine Verordnung,die genehmigt
    wurde,nachträglich von dieser Krankenkasse -DAK-schlicht widerrufen wurde.
    Heiner

  • Profilbild samoth sagte 1 Jahr und 11 Monaten zuvor:

    Hallo Heiner,

    gibt es denn eine Begründung für den Widerruf? Würde mich schon interessieren, da ich selbst bei dem Verein versichert bin und zähneknirschend den Zusatzbeitrag zahle.

    Gruß
    Thomas

  • Profilbild Heiner Vogel sagte 1 Jahr und 11 Monaten zuvor:

    Hallo Thomas,
    Genehmigte VO vom 4.1,10-31.3,10

    Sehr geehrte Damen und Herren
    hiermit ziehen wir unsere Bewilligung vom 14.1.10 zurück.Die Medikamente werden ab
    sofort vom Sohn oder von der Tochter(wohnen beide nicht im Haus) hergerichtet und verabreicht.
    Ihr DAK-Unternehmen LEBEN
    Team Leistungsbearbeitung ……

  • Profilbild samoth sagte 1 Jahr und 11 Monaten zuvor:

    Hallo Heiner,

    das klingt schon etwas willkürlich, irgend jemand muss der DAK ja dann wohl mitgeteilt haben, dass hier Kinder sind, die das nach Ansicht der Kasse übernehmen können. Profitiert da sonst noch jemand von dieser Entscheidung?

    Gruß
    Thomas

  • Profilbild Heiner Vogel sagte 1 Jahr und 11 Monaten zuvor:

    Hallo Thomas,
    klar,der Sohn ist zur KK gegangen und hat selbständig um eine Pflegestufe gebeten.
    Das das nicht so läuft habe ich ihm mitgeteilt,denn zur Erlangung einer Pflegestufe braucht
    es den MDK-und der wird durch die KK in Bewegung gesetzt.Es ist halt eben so-Leider….
    Gruß
    Heiner